Kosten

Es gibt mehrere verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Therapie bei mir finanzieren können. Brauchen Sie weitere Informationen? Melden Sie sich gerne bei mir.

Kostenerstattung

Grundsätzlich ist es über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen Kasse zu erhalten. Der Weg der Kostenerstattung ist zwar formal aufwändig, aber jederzeit möglich. Zum Ablauf finden Sie hier konkrete Informationen. Falls Sie Fragen haben, können Sie mir sehr gerne auch eine Email schreiben.


Weitere Hilfestellungen zum Kostenerstattungsverfahren: 

Krankenkasse mkk (BKK VBU)


Zwischen der mkk (BKK VBU) und meiner Praxis bestehen Sonderverträge zur integrierten Versorgung. Versicherten dieser Kasse kann ich sehr zeitnah und unbürokratisch einen Therapieplatz anbieten, da die Kostenübernahme durch die vertraglichen Vereinbarungen bereits geklärt ist. 

Privatpatient*innen

Bei privat versicherten Patient*innen übernimmt der Versicherungsträger die Kosten einer Psychotherapie, z.T. nach einem Gutachter-Verfahren, wie es auch in der gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig erfolgt. Vor Beginn der ersten Stunde sollten Sie bei Ihrer Kasse sowie der Beihilfestelle erkundigen, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
 
Für Beihilfeberechtigte werden i.d.R. zwischen 50 und 100% der Therapiekosten erstattet. 

Selbstzahler*innen

Sie können eine Psychotherapie selbst bezahlen und brauchen dafür keine Verordnung oder Überweisung. Hierzu muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Vorteil bei dieser Abrechnungsform ist, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie das bei der Abrechnung über Krankenkassen der Fall ist.